* Kinder 1 Monat bis 2 Jahre: Bei Kindern im Alter von 1 Monat bis 2 Jahren darf Epaclob® nur in außergewöhnlichen Situationen verwendet werden, wenn eine klare Epilepsieindikation vorliegt.

Epaclob 1 mg / ml Suspension zum Einnehmen, Epaclob 2 mg / ml Suspension zum Einnehmen
Zusammensetzung: 1 ml Suspension enthält 1 mg / 2 mg Clobazam. Sonstige Bestandteile: Sorbitol (E420), Xanthangummi (E415), Acesulfam-Kalium (E950), Himbeeraroma, Natriumpropyl-4-hydroxybenzoat (E217), Natriummethyl-4-hydroxybenzoat (E219), Dinatriumdihydrogenphosphat-Dihydrat (zur pH-Einstellung), Natriumdihydrogenphosphat-Dihydrat (zur pH-Einstellung), Gereinigtes Wasser. Anwendungsgebiet: Epaclob Suspension zum Einnehmen kann als adjuvante Therapie bei Epilepsie bei Erwachsenen und Kindern über 2 Jahre eingesetzt werden, wenn die Standardbehandlung mit einem Antiepileptikum oder mehreren Antiepileptika fehlgeschlagen ist. Epaclob Suspension zum Einnehmen darf bei Kindern im Alter von 1 Monat bis 2 Jahren nur in außergewöhnlichen Situationen verwendet werden, wenn eine klare Epilepsieindikation vorliegt. Gegenanzeigen: Epaclob Suspension zum Einnehmen darf nicht angewendet werden bei Patienten mit einer Überempfindlichkeit gegenüber Benzodiazepinen oder einen der sonstigen Bestandteile, bei Patienten mit Drogen- oder Alkoholabhängigkeit in der Vorgeschichte (erhöhtes Risiko der Entwicklung einer Abhängigkeit), bei Patienten mit Myasthenia gravis (Risiko der Verschlimmerung der Muskelschwäche), bei Patienten mit schwerer Ateminsuffizienz (Risiko der Verschlimmerung), bei Patienten mit Schlafapnoe-Syndrom (Risiko der Verschlimmerung), bei Patienten mit schwerer Leberfunktionsstörung (Risiko der Auslösung einer Enzephalopathie), bei stillenden Frauen und bei akuter Intoxikation durch Alkohol oder ZNS-wirksame Substanzen. Kinder und Jugendliche: Benzodiazepine dürfen Kindern nur nach einer sorgfältigen Bewertung der Notwendigkeit ihrer Anwendung verabreicht werden. Epaclob Suspension zum Einnehmen darf Kindern im Alter von 1 Monat bis 2 Jahren nur in außergewöhnlichen Situationen, wenn eine klare Epilepsieindikation vorliegt, verabreicht werden. Nebenwirkungen: Häufigkeit nicht bekannt: Abhängigkeit, initiale Insomnie, Wut, Halluzinationen, psychotische Störung, schlechte Schlafqualität, suizidale Gedanken. Ein Abbruch der Therapie kann zu Entzugs- oder Rebound-Phänomenen führen. Es wurde über den Missbrauch von Benzodiazepinen berichtet. Kognitive Störung, veränderter Bewusstseinszustand, Nystagmus, Gangstörung, Atemdepression, respiratorische Insuffizienz insbesondere bei Patienten mit vorbestehender Beeinträchtigung der Atemfunktion (z. B. bei Patienten mit Asthma bronchiale oder Hirnverletzung), Photosensibilitätsreaktionen, Urtikaria, Stevens-Johnson-Syndrom, toxische epidermale Nekrolyse (einschließlich einiger Fälle mit tödlichem Ausgang), Muskelkrämpfe, Muskelschwäche, langsame Reaktion auf Reize, Hypothermie; Gelegentlich: abnormales Verhalten, Verwirrtheitszustand, Angst, Wahnvorstellungen, Alpträume, Libidoverlust, Gefühlsarmut, Amnesie (kann mit abnormalem Verhalten verbunden sein), Gedächtnisstörung, anterograde Amnesie, Doppelbilder, Ausschlag, Gewichtszunahme, Stürze; Häufig: verminderter Appetit, Reizbarkeit, Aggression, Ruhelosigkeit, Depression (eine bereits bestehende Depression kann demaskiert werden), Arzneimitteltoleranz, Agitiertheit, Sedierung, Schwindelgefühl, Aufmerksamkeitsstörungen, verlangsamtes Sprechen / Dysarthrie / Sprachstörung, Kopfschmerzen, Tremor, Ataxie, Mundtrockenheit, Verstopfung, Übelkeit; Sehr häufig: Somnolenz, Erschöpfung. Wie bei anderen Benzodiazepinen, muss der therapeutische Nutzen gegen die Gefahr der Gewöhnung und Abhängigkeit bei längerer Anwendung abgewogen werden. Warnhinweise: Enthält Sorbitol (E420), Natriumpropyl-4-hydroxybenzoat (E217), Natriummethyl-4-hydroxybenzoat (E219). Packungsbeilage beachten. Arzneimittel für Kinder unzugänglich aufbewahren. Epaclob 1 mg / ml: Verschreibungspflichtig; Epaclob 2 mg / ml Packungsgröße 150 ml: Verschreibungspflichtig. Stand: 09.09.2021. ETHYPHARM GmbH, 12529 Schönefeld. HWG-EPA-1-2-022021-03